Gemäß § 14 der Satzung ist die Hauptversammlung das oberste Organ des DBV, in der die Mitgliedsvereine, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ein schriftlich bevollmächtigtes Vereinsmitglied, ihre Rechte wahrnehmen.
Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal in jedem Kalenderjahr (möglichst in den ersten vier Monaten) zusammen und wird vom Präsidium einberufen.
Die Protokolle und weitere Unterlagen der Hauptversammlungen der letzten Jahre finden Sie im Download Center.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Hauptversammlungen der letzten Jahre.



